Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

Die MOBBINGPHASEN nach Leymann

Phase 1 – Ungelöster Konflikt

Ein Konflikt steht im Raum und bleibt ungelöst. Es kommt zu ersten Schuldzuweisungen und vereinzelt zu persönlichen Angriffen.

Folge: Erste Stresssymptome, Anpassung, Versöhnungsangebote

Phase 2 – Der Psychoterror beginnt

Der eigentliche Konflikt gerät in den Hintergrund. Der Betroffene wird immer häufiger zur Zielscheibe von Schikanen. 

Folge: Verlust des Selbstwertgefühls, Selbstzweifel, Isolation und Ausgrenzung

Phase 3 – Arbeitsrechtliche Sanktionen

Der Konflikt eskaliert. Die gemobbte Person ist stark verunsichert, kann sich nicht mehr konzentrieren, macht Fehler. 

Folge: Sie/Er gilt als „problematisch“. Arbeitsrechtliche Sanktionen folgen, wie Abmahnungen, Androhung der Kündigung. Innere Kündigung, Burn-out

Phase 4 – Der Ausschluss

Das Ziel der Mobber ist erreicht. Die betroffene Person kündigt bzw. wird gekündigt oder willigt in einen Auflösungsvertrag ein.

Folge: Isolation, Verzweiflung, Misstrauen, vergebliche juristische Schritte, langfristige Krankschreibungen, (auch Fehldiagnosen), Psychosomatische Erkrankungen wie Depression, PTBS, PTSD, Frühverrentung, Suizid

Antipathie, Neid, Frust oder falsch verstandener Ehrgeiz sind bekannte Motive, die zu Mobbing führen können. Zum Mobbingopfer kann jeder werden!! Prädestiniert dafür sind jedoch introvertierte Menschen mit mangelnder Konfliktbereitschaft.

Am Anfang steht immer ein ungelöster Konflikt: Ein Streit über Zuständigkeiten oder auch ein Kollege, der sich ständig beim Chef einschmeichelt und immer die besten Projekte rauspickt. Die Ursachen für Mobbing liegen nach Ansicht der Opfer häufig in starren Hierarchien. Betriebsklima, Führungsstil und Unternehmenskultur spielen eine wichtige Rolle. Denn Mobbing tritt schneller auf, wenn:

  • Chefs ihre Führungsrolle und Verantwortung abgeben.
  • vieles nur von oben diktiert wird.
  • kein echter Meinungsaustausch stattfindet.
  • selten gelobt, aber häufig getadelt wird.
  • bei Konflikten keine Lösung, sondern Schuldige gesucht werden.

Das Phänomen Mobbing ist daher nur selten in Unternehmen zu finden, in denen sich Führungskräfte gesprächsbereit zeigen und Beschäftigte ein Mitspracherecht haben.

Mobbing ist ein nicht gelöster, eskalierender Konflikt der zum Ziel hat, eine Person zu erniedrigen, um eine Ausgrenzung aus dem Arbeitsverhältnis, also letztendlich eine Kündigung zu erreichen. Nicht jeder Konflikt ist Mobbing, aber jedem Mobbing geht ein ungelöster Konflikt voraus! 

Nur Führungskräfte können Mobbing unterbinden! 

Mobbing oder “inoffizielle Personalarbeit“ gibt es nur in Firmen die dies zulassen oder fördern – folglich wo die Führung Ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommt. 

Wichtig!!! Suchen Sie bei einem nicht lösbaren Konflikt Hilfe, bevor sie in der “Mobbingspirale“ stecken. 

Unternehmen können eine Menge tun, damit Mobbing erst gar nicht auftritt.

Bewährt haben sich Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Konflikten und zur Prävention von Mobbing. Ebenso hilfreich sind entsprechende innerbetriebliche Anlauf- und Beratungsstellen, die finanziell, personell und organisatorisch entsprechend ausgestattet sind.

Qualifizierung der Betriebsräte, Frauenvertreterinnen, Schwerbehindertenvertretungen, die im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Rechte tätig werden, wenn sie um Hilfe gebeten werden, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können.

Besonders gefragt sind auch die Führungskräfte, sie sollten:

  • Meinungsverschiedenheiten sofort ansprechen und klären.
  • Bei Konflikten unter den Beschäftigten rechtzeitig einschreiten und Aussprachen initiieren.
  • Sich selbst gesprächsbereit zeigen.
  • Öfters Stimmungs-Check mittels Fragebogen machen.
  • Gerüchte und Klatsch auf keinen Fall ignorieren.
  • Mögliche Mobbing-Opfer ansprechen.
  • Sensibel für Stimmungen und Arbeitsklima sein.

Für den Betroffenen ist Mobbing eine große, psychische Belastung – und auch das Arbeitsklima leidet extrem. Doch was können Sie bei Mobbing und akuten Krisen am Arbeitsplatz tun? Wenn Sie selbst von Mobbing betroffen sind, sollten Sie sich nicht in die Rolle des Opfers fügen, sondern frühzeitig aktiv werden. Führen Sie ein Tagebuch über alle Vorkommnisse.

Gehen Sie in die Offensive

Sprechen Sie bei einem Konflikt das Problem öffentlich an und suchen Sie sich Hilfe. Beispielsweise kann dies geschehen, indem Sie sich direkt an Vorgesetzte oder Kollegen im Team wenden oder den Personal- / Betriebsrat einschalten und um ein Klärungsgespräch bitten. Erkundigen Sie sich, ob es in Ihrer Firma ausgebildete Konflikt- und Mobbingberater gibt. Gegebenenfalls können Betroffene auch einen Arzt, eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe aufsuchen. Wenn Straftatbestände offenkundig vorliegen, sollte juristische oder/und polizeiliche Unterstützung gesucht werden. 

Ist ihr Vorgesetzter am Mobbing beteiligt und Hilfsangebote führen zu keiner Verhaltensänderung, bleibt als Lösung nur eine Versetzung in eine andere Abteilung oder eine neue Arbeitsstelle.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen haben Ihren Beschäftigten gegenüber eine “Fürsorgepflicht”. Dazu gehört auch, Beschäftigte vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere auch Mobbing am Arbeitsplatz, zu schützen. Wird dem Arbeitgeber ein Mobbingfall bekannt, ist er verpflichtet die Aktivitäten des Mobbers zu unterbinden (§ 75 Abs. 2 BetrVG).

Für Beobachter einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz ist es wichtig schnell aktiv zu werden. Denn je länger ein Mobbingprozess dauert, desto größer ist der Personenkreis, der sich am Mobbing beteiligt. Ein Beobachter sollte jedoch nur mit Zustimmung des betroffenen Opfers Schritte einleiten. 

Beobachtende Kollegen eines Mobbingprozesses tragen soziale Verantwortung als Mitmenschen. Handeln sie solidarisch, schauen Sie nicht weg aus Gleichgültigkeit oder aus Angst selbst Opfer zu werden. 

Unbedingt hervorzuheben ist die besondere Feigheit vieler Mobber. So agieren Mobber meistens aus dem Hintergrund. Strategisch ausgewählte Handlanger, denen sich die Drahtzieher nur von ihrer besten Seite zeigen, erledigen willig die Schmutzarbeit. Es entsteht eine Gruppendynamik, welche die Zielsetzung des Mobbers unterstützt. Solange die Kollegen/innen wegsehen, das Mobbing-Opfer eher belächelt wird, anstatt ihm zu helfen, ist der Mobber – sprich: der Täter(!) – geschützt, das Opfer wird allein gelassen. 

Fakt ist, durch Zuschauen bestärken sie die Mobber stillschweigend in der Rechtmäßigkeit ihres Handelns. Sie werden zu Mobbing-Möglich-Machern. 

Anders als in Frankreich, Schweden und Spanien ist Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein strafbares Delikt. 

Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können angezeigt werden. Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da Mobber ihre Handlungen verschleiern. 

Als juristisch relevante Delikte gelten folgende Tatbestände:

  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB).
  • Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, kurz: StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Kündigung
  • Versetzung
  • Abmahnung
  • Tätlichkeit

Keine juristische Relevanz haben:

  • Soziale Isolation
  • Vorenthalten von Informationen
  • Intensive Kontrolle
  • Kleinliche Kritik

Im Regelfall erkennt das Opfer erst sehr spät, dass es gemobbt wird. Rückwirkend die einzelnen Taten, wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung und Beleidigung nachzuweisen ist nahezu unmöglich. Ist das Opfer in der Lage, wenigstens einige der Vorfälle belegen zu können, ist dies häufig nicht ausreichend, die systematischen und fortgesetzten Verhaltensweisen des/der Täter/s darzulegen. Die Handlungen werden als Einzeltaten und damit als unbedeutend betrachtet.

Wichtig!!! Führen Sie ein Mobbingtagebuch 

Mobbing basiert auf der Entwürdigung des Mobbingopfers und steht daher im Gegensatz zu dem im deutschen Grundgesetz festgeschriebenen, Grundrecht jedes Menschen. 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Art. 1 Grundgesetz). 

Mobbing ist Gewalt. Diese Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Opfer aufgrund eines Stärkeungleichgewichts kaum wehren kann. Die betreffende Person fühlt sich ohnmächtig und ausgegrenzt. Der Täter hingegen fühlt sich stark und glaubt, Macht über sein Mobbing-Opfer zu haben.

Solange die deutsche Rechtsprechung keine strafrechtliche Verfolgung der Täter ermöglicht, ist in Deutschland niemand vor dieser Form von Gewalt geschützt.!!!!!!

Innerbetrieblich: 

  • Beim Chef, den Betriebsräten, den Gleichstellungsbeauftragten oder den Konflikt- und Mobbingberatern. 

Außerbetrieblich: 

  • Dem Arzt ihres Vertrauens. 
  • Der SHG Konflikt- und Mobbinghilfe Ulm/Neu-Ulm, Tel.: 0162/834 834 0 
  • Weitere SHGs erfragen Sie bitte beim Selbsthilfebüro KORN e. V., Tel.: 0731/880 344 10
  • Kath. Betriebsseelsorge Ulm, Tel:: 0731/920 60 – 25
  • Die Nothilfetelefone der sozialen Einrichtungen 

Bullying bedeutet in deutscher Übersetzung: Schikanieren, Drangsalieren, Einschüchtern, Piesacken. 

Bully als Substantiv übersetzt „brutaler Kerl, Schläger, Tyrann, Maulheld“. 

Der Psychologe und Mobbingforscher Olweus unterscheidet zwischen zwei Idealtypen von Mobbingopfern an Schulen, dem passiven Opfer und dem provozierenden Opfer.* 

Schulforscher Wolfgang Melzer: 

Mobbing kann in der Schule nicht auf bestimmte Täter- und Opferpersönlichkeiten zurückgeführt werden, sondern auf das Schulklima. 

Als Cybermobbing werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet bezeichnet.